BauRenovierung Schmidt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma BauRenovierung Schmidt, Musterstraße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Durchführung von Renovierungsarbeiten und damit verbundenen Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer eine Bestellung oder einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt hat oder mit der Ausführung der beauftragten Leistungen begonnen hat.

2.3 Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einverständniserklärung.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie etwaigen Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung des Auftragnehmers nicht:

  • Die Beseitigung von Altlasten oder Schadstoffen
  • Die Beseitigung von versteckten baulichen Mängeln, die erst während der Ausführung erkennbar werden
  • Die Durchführung von Genehmigungsverfahren
  • Die Entsorgung von Bauschutt und Verpackungsmaterial, sofern nicht ausdrücklich vereinbart

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Objekt zu verschaffen und die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Anschlüsse für Wasser und Strom kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle entsprechend vorbereitet ist, insbesondere dass Möbel und empfindliche Gegenstände entfernt oder ausreichend geschützt sind.

4.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über bestehende Sicherheitsvorschriften und potenzielle Gefahrenquellen am Ausführungsort zu informieren.

4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch eine Verzögerung oder ein Mehraufwand, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen.

5. Ausführungsfristen

5.1 Die vom Auftragnehmer angegebenen Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Die Einhaltung der Ausführungsfristen setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.

5.3 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern sich die Fristen angemessen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen sowie nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer.

6. Abnahme

6.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.

6.2 Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.3 Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist vornimmt oder wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.

7.3 Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Materialien und Einbauten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Die Gewährleistungsfrist für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme.

9.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

9.3 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

10. Rücktritt und Kündigung

10.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

BauRenovierung Schmidt
Musterstraße 123
10115 Berlin
Telefon: 030 12345678
E-Mail: [email protected]

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